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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 7 AS 56/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,105639
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 7 AS 56/15 B ER (https://dejure.org/2015,105639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2015 - L 7 AS 56/15 B ER (https://dejure.org/2015,105639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2015 - L 7 AS 56/15 B ER (https://dejure.org/2015,105639)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 36/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 7 AS 56/15
    Das Überbrückungsgeld sei allerdings im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine zweckbestimmte Einnahme für die ersten vier Wochen nach Haftentlassung (Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 36/13 R).

    Auch wenn das Überbrückungsgeld aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 51 StVollzG eine Leistung ist, die im Sinne des § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II (in der Fassung vom 13. Mai 2011) zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht wird (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 36/13 R, juris), muss es aber im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der Frage nach der Eilbedürftigkeit der begehrten Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile Berücksichtigung finden, denn es steht der Bedarfsdeckung tatsächlich zur Verfügung.

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 7 AS 56/15
    Ohnehin handelte sich dabei um eine Begleichung von Schulden; Einkommen ist aber bei Bezug von SGB II-Leistungen zuvörderst zur Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen (BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 7 AS 56/15
    Überdies ist der Nachweis seiner Verwendung auch deshalb erforderlich, weil das Überbrückungsgeld dem notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung und damit demselben Zweck dient, wie die Leistungen nach dem SGB II (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 78/12 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 11 AS 535/17
    Die finanziellen Verhältnisse seien nicht dargelegt worden (S 57 AS 651/14 ER/ L 7 AS 56/15 B ER).

    Der Kläger habe, wie sich aus dem Beschluss des LSG im Verfahren L 7 AS 56/15 B ER vom 23. März 2015 ergebe, auch bis zu diesem Zeitpunkt seine Hilfebedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht.

    Außer den Gerichtsakten haben die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie die Akten des Parallelverfahrens L 11 AS 534/17 B und die dazu beigezogenen Akten des Verfahrens S 57 AS 651/14 ER = L 7 AS 56/15 B ER vorgelegen und waren Gegenstand der Entscheidungsfindung.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 7 AS 57/15
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf den Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren L 7 AS 56/15 B ER.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2016 - L 7 AS 13/15
    Dies widerspräche dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes und findet auch keinerlei Niederschlag im Gesetz (ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 4. August 2016 - L 7 AS 56/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2019 - L 11 AS 534/17
    Das Konto, auf dem er angeblich Geld gehabt haben solle, sei ein Konto der JVA gewesen; dies habe er im Beschwerdeverfahren L 7 AS 56/15 B ER klargestellt.
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